Herzlich Willkommen bei der KoKi Kempten!

Stadt Kempten
KoKi - Netzwerk frühe Kindheit
Bäckerstraße 9
87435 Kempten (Allgäu)

Tel.: (0831) 2525 - 5170/ -5171/ -5172
Mail: koki@kempten.de

Angebote vor Ort

 

Hier haben Sie einen Überblick über den Landkreis Oberallgäu und seine Märkte und Gemeinden und die Stadt Kempten.

 

Mit einem Klick auf die von Ihnen gewünschte Gemeinde können Sie sehen, welche Angebote im Bereich der frühen Kindheit in dieser Gemeinde existieren.

Angebote aus Kempten finden Sie bald unter www.fruehe-kindheit-kempten.de , oder über die Karten-Navigation

Agentur für Arbeit Kempten - Memmingen

Beratung / Vermittlung / Geldleistungen (ALG I)

BesucheradressePostanschrift
Rottachstraße 26Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen
87439 Kempten87428 Kempten
KontaktmöglichkeitÖffnungszeiten
Tel.: (0800) 4 5555 00 (Arbeitnehmer)*Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Tel.: (0800) 4 5555 20 (Arbeitgeber)*
Telefonische KontaktzeitenDo:       14:00 - 16:00 Uhr
Mo - Fr: 08:00 - 18:00 Uhr
*Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei

Ein E-Mail-Kontaktformular, Online-Antragstellung und alle Informationen finden Sie im Internetauftritt der Agentur für Arbeit:

www.arbeitsagentur.de


Amt für Ausbildungsförderung, Senioren- und Wohnungsfragen

Wohngeld und Lastenzuschuss

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzen Wohnraum auf Antrag geleistet.

 

Kontakt:

  • Wohngeldstelle
  • Gerberstraße 2
  • 6. OG
  • 87435 Kempten (Allgäu)

Weitere Informationen zu Wohngeld und Lastenzuschuss finden Sie hier:
https://kempten.de/1945.html


Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport

Zuschüsse für Kitas und Tagespflege

Beitragszuschüsse für Eltern mit geringem Einkommen für Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Horte) und Tagespflege.

 

 Kontakt:

  • Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport
  • Rathausplatz 22
  • 1. OG
  • 87435 Kempten

Amt für soziale Leistungen und Hilfen

Bildungspaket, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt

Das Amt für soziale Leistungen und Hilfen bietet u.a.:
- Bildungspaket (Schulbedarf, Schulausflüge und -klassenfahrten, Zuschuss zum Mittagessen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Lernförderung, Schülerbeförderungskosten)
- Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt für Bürger/innen, die beim Jobcenter nicht antragsberechtigt sind

 

Kontakt:

  • Amt für soziale Leistungen und Hilfen
  • Gerberstr. 2
  • 3. und 5. OG
  • 87435 Kempten

Familienkasse Bayern Süd

Kindergeld und Kinderzuschlag

Folgende Anliegen können Sie gerne telefonisch klären:

- Allgemeine Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag
- Mitteilung von kindergeldrelevanten Veränderungen
- Ihre Fragen rund um das Thema "Kindergeld Online"

Kontakt:

BesucheradressePostanschrift
Agentur für Arbeit KemptenFamilienkasse Bayern Süd
Rottachstr. 2693013 Regensburg
87439 Kempten


Tel.: (0800) 4 55 55 30 (kostenfrei)
Familienkasse-Bayern-Sued.F18@arbeitsagentur.de
www.familienkasse.de


Jobcenter Kempten

Arbeitslosengeld II

Kontakt:


Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie

Jeder zehnte Erwachsene in Deutschland gilt als überschuldet. das monatliche Einkommen reicht dann nicht mehr aus, um die notwendigen Lebensunterhaltskosten (Miete, Strom, Essen und Trinken) und die fälligen Raten und Rechnungen zu bezahlen. Auslöser für Überschuldung können sein z.B. Einkommensreduzierung durch Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung, Geburt eines Kindes.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, Sie mit Pfändungen konfrontiert sind, Briefe und Mahnungen nicht mehr öffnen oder wenn sich Ihre Gedanken nur noch um Geld und Schulden drehen, dann bieten wir Ihnen an, über Geld und Schulden mit uns zu sprechen.

Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie durch:

- Klärung Ihrer finanziellen, sozialen und persönlichen Lebenssituation
- Existenzsicherung, Haushalts- und Budgetberatung
- Informationen über das gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Verhandlung mit den Gläubigern
- Einleitung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Die Beratung ist neutral, vertraulich und kostenfrei. Wir benötigen Ihre aktive Mitarbeit, die Offenlegung der persönlichen und finanziellen Situation und die Bereitschaft, sich mit dem eigenen Konsum- und Ausgabeverhalten auseinander zu setzen.

 

Kontakt:

  • Außensprechstunde im Stadtteilbüro Sankt Mang
  • Im Oberösch 3
  • 87437 Kempten
  • Mittwoch von 10:00 - 12:00 Uhr
  • Wir bitten um Voranmeldung unter: (0831) 5 40 59 - 331

Stadtjugendamt

Unterhaltsvorschuss (UVG) für Alleinerziehende

Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) durch das Jugendamt erbracht werden:

Das Kind hat seinen Wohnsitz in Kempten.

Der unterhaltspflichtige Elternteil leistet seinen Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig.

Der Elternteil ist verstorben und die Halbwaisenrente liegt unter dem maßgeblichen UVG-Satz.

Antragsberechtigt sind nur allein erziehende Elternteile (ledig, geschieden, vom Ehegatten oder einem eingetragenen Lebenspartner dauernd getrennt lebend oder verwitwet). Zu den dauernd getrennt Lebenden zählen auch Ehegatten oder Lebenspartner, wenn einer von ihnen für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.

 

Kontakt:

  • Stadtjugendamt Kempten
  • Gerberstr. 2
  • 87435 Kempten (Allgäu)

ZBFS - Regionalstelle Schwaben

Elterngeld, Bayer. Familiengeld, Bayer. Krippengeld

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist für Kemptener Bürger*innen die Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort des Bayerischen Sozialministeriums.
Hier können u.a. Anträge für:

- Elterngeld
- Bayerisches Familiengeld
- Bayerisches Krippengeld

gestellt werden.

Kontakt:


 

KoKi hilft

Wir unterstützen Sie in schwierigen Lebenssituationen z.B. bei Unsicherheiten im Umgang mit dem Kind, Partnerschaftsfragen, Wohnungs- und Geldsorgen, Gesundheitliche Problemen, Behördenangelegenheiten

durch

Beratung und Information, kurzfristige Begleitung und Unterstützung,Vermittlung geeigneter Hilfen und Angebote, Stärkung von Müttern und Vätern in ihrer Elternrolle.